Ausschreibung zum Wintersemester 2013/2014
Nach erfolgreicher Vergabe von 15 Stipendien im Rahmen des Nationalen Stipendienprogramms zur Förderung begabter Studierender, die hervorragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lassen, im Studienjahr 2012/13, werden zum Wintersemester 2013/14 an der Fachhochschule Schmalkalden bis zu 28 weitere Stipendien ausgeschrieben.
Die Stipendien werden jeweils zur Hälfte aus Mitteln privater Förderer (Unternehmen, Stiftungen oder Privatpersonen) und aus Mitteln des Bundes finanziert. Die oben angegebene Anzahl der Stipendien wird nur dann vergeben, wenn bis zur Stipendienvergabe entsprechende Verpflichtungserklärungen privater Mittelgeber vorliegen und Bundesmittel zugewiesen werden. Eine Zweckbindung eines Stipendiums durch den Mittelgeber für bestimmte Fachrichtungen oder Studiengänge ist im Einzelfall möglich. Die Nennung des privaten Mittelgebers in Verbindung mit dem Namen des Stipendiums ist unter bestimmten Umständen ebenfalls möglich.
Bewerben kann sich, wer
1. die erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt und
2. vor der Aufnahme des Studiums eines Bachelor- oder Masterstudiengangs an der Fachhochschule Schmalkalden steht oder bereits immatrikuliert ist.
Die Stipendien werden insbesondere nach den Auswahlkriterien Begabung und Leistung sowie soziales und gesellschaftliches Engagement vergeben.
Anträge sind elektronisch und nur in besonders begründeten Ausnahmefällen schriftlich in Papierform, an die, am Ende der Ausschreibung genannte Stelle zu richten.
Mit dem Antrag sind folgende Bewerbungsunterlagen einzureichen:
• Bewerbungsschreiben,
• Tabellarischer Lebenslauf,
• bei Studienbewerbern ein Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung, aus dem auch die Durchschnittsnote oder die besondere Qualifikation hervorgeht,
Abiturzeugnis bzw. Schulabschlusszeugnis (in Kopie), bei ausländischen Zeugnissen
eine für das deutsche System übertragbare Übersetzung und Umrechnung in das
deutsche Notensystem (amtlich beglaubigt),
• ggf. Zeugnisse früherer Hochschulabschlüsse,
• ggf. Nachweise über bisher erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen,
• ggf. Praktikums- und Arbeitszeugnisse, Nachweise über besondere Auszeichnungen und Preise oder über besondere Kenntnisse und weiteres Engagement,
• ggf. Nachweise über besondere soziale, familiäre oder persönliche
Umstände,
• Erklärung über die Verarbeitung, Verwendung und Speicherung
personenbezogener Daten im Rahmen des Bewerbungs- bzw.
Auswahlverfahren.
Die Bewerbungsfrist endet am 14. Juni 2013.
Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Bewerbungen müssen nicht berücksichtigt werden.
Die Auszahlung des Stipendiums setzt voraus, dass der Stipendiat an der Fachhochschule Schmalkalden immatrikuliert ist.
Das Rektorat entscheidet über die Vergabe der Stipendien.
Die zu treffende Auswahlentscheidung wird durch ein Auswahlgremium, bestehend aus den Mitgliedern der Zentralen Studienkommission und der Gleichstellungsbeauftragten vorbereitet.
Die Stipendiaten werden in schriftlicher Form über die Stipendienvergabe informiert und in diesem Zusammenhang zur Angabe der Bankverbindung aufgefordert.
Näheres wird in der Richtlinie der Fachhochschule Schmalkalden zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren im Rahmen des Nationalen Stipendienprogramms geregelt.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Stipendiums besteht generell jedoch nicht.
gez. Schmalkalden, d. 08.04.2013
Rektor
Antragsannahmestelle:
Fachhochschule Schmalkalden
SGL Hochschulplanung/ Studienentwicklung
Uwe König
Telefon: 03683 6881050
Letzte Änderung: 12.04.2013


