Elterngeld im Studium
Das Elterngeld schneidet im Vergleich zum Vorgängermodell "Erziehungsgeld" in vielen Fällen für die Studierenden schlechter ab. Studierenden, die noch kein eigenes Einkommen hatten, steht der Mindestsatz von 300 € nach der Geburt ihres Kindes für 12 Monate zur Verfügung. Übernimmt der andere Elternteil auch zeitweise die Kinderbetreuung, so wird für zwei weitere Monate, die "Vätermonate", ebenfalls Elterngeld gezahlt. Daneben besteht die Möglichkeit das Elterngeld auf 7 Monate zu verkürzen oder auf 24 bzw. 28 Monate zu verlängern. Dementsprechend wird die Gesamtsumme des Elterngeldes an die jeweilige Bezugszeit angeglichen.
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Vor allem Eltern die bereits vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren, profitieren vom Elterngeld. Für 12 Monate werden 67 Prozent des letztjährigen Netto-Gehalts als Elterngeld, maximal jedoch 1.800 € gezahlt. Studierende, die vor der Geburt einen lukrativen und sozialversicherungspflichtigen Nebenjob hatten, haben in diesem Fall Glück, denn sie erhalten möglicherwewise mehr als ihr Kommilitonen und Kommilitoninnen ohne eigene Einkünfte. Doch Vorsicht, gehen Sie während der Bezugszeit des Elterngeldes einer Nebenbeschäftigung von mehr als 30 Stunden pro Woche nach, erlischt ihr Anrecht auf Elterngeld. Bei bis zu 30 Stunden pro Woche wird das Einkommen aus der Teilzeitbeschäftigung beim Elterngeld angerechnet. Achtung Geschwisterbonus und Mehrlingsgeburten
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Bei Mehrlingsgeburten wird dem Antragssteller pro Mehrling ein zusätzlicher Betrag von 300 € gewährt, also bei Zwillingen erhält das betreuende Elternteil zusätzlich zum Elterngeld 300 €, bei Drillingen 600 €, etc.
Beantragung
Die Antragstellung für das Elterngeld kann ab dem Tag der Geburt erfolgen und wird für maximal drei Wochen rückwirkend gewährt. Die Beantragung erfolgt bei der zuständigen Elterngeldstelle. Wichtig sind dabei folgende Unterlagen:
- Geburtsbescheinigung
- Einkommensnachweise
- ggf. Immatrikulationsbescheinigung
- ggf. Arbeitszeitbestätigung für Teilzeit-Arbeitnehmer & Selbstständige
- Steuerbescheide
- Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld
Weitere Links
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Broschüre "Elterngeld, Elternzeit"




