Aufgaben und Funktionen des Fakultätsrates in der Fakultät Informatik
Der Fakultätsrat wird gebildet aus vier Vertretern der Professoren, zwei Vertretern der Studierenden und einem Vertreter der Mitarbeiter.
Der Fakultätsrat wählt aus dem Kreis der ihm angehörenden Professoren den Dekan und den Prodekan. Ferner können die Geschäftsordnungen der Fakultät vorsehen, einen Studiendekan und/oder einen Prodekan, die dem Kreis der im Fakultätssrat vertretenen Professoren angehören sollen, zu wählen.
Im Falle der Bildung eines fakultätsübergreifenden Studienganges können die betroffenen Fakultäten gemeinsam für diesen zusätzlich einen Studiendekan wählen.


