Finanzfachwirt/in (FH)
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Der moderne Finanzdienstleister ist mit vielseitigen Forderungen konfrontiert. Das Spektrum der Herausforderungen reicht von einer ganzheitlichen Finanzplanung sowie Cross-Selling und Spezialisierung über alternative Kapitalanlagen und gesetzlich vorgeschriebene Mindestqualifikationen bis hin zu steigendem Haftungsrisiko, Versicherungsvermittlerrichtlinie, Wertpapierdienstleistungsrichtlinie. Ziel des weiterbildenden Studiums zur "Finanzfachwirtin (FH)" bzw. zum "Finanzfachwirt (FH)" ist es, in den Bereichen Absicherungs- und Vermögensbildungsprodukte sowie der Kapitalanlagen fundierte fachliche Kenntnisse zu vermitteln. Neben der Vermittlung fachlicher Kenntnisse wird der Fertigkeit in der praktischen Umsetzung der Beratung von vorwiegend Privatpersonen eine hohe Bedeutung beigemessen.
Das Studium vermittelt zunächst betriebs- und volkswirtschaftliche Grundkenntnisse, Kenntnisse der Bilanzierung sowie steuerrechtliche und rechtliche Kenntnisse für Finanzierungs- und Kapitalanlageprodukte. Darüber hinaus werden wesentliche Instrumente der Vermögensbildung und Kapitalanlage gelehrt. Neben Kenntnissen im Bereich der Finanzmathematik und der angewandten Informatik stehen schließlich Kenntnisse in der Vorbereitung und Durchführung eines Beratungsgesprächs sowie die Präsentation eines bedarfsorientierten Lösungsansatzes im Mittelpunkt der Weiterbildung.
Die Fachhochschule Schmalkalden führt dieses weiterbildende Studium gemeinsam mit der CAMPUS Institut AG durch.
Das berufsbegleitende Studium vermittelt folgende Studieninhalte:
- Volks- und Betriebswirtschaftslehre
- Wirtschafts- und Steuerrecht
- Gesetzliche Sozialversicherung und private Absicherung
- Grundlagen der betrieblichen Altersvorsorge
- Finanzmathematik
- Versicherungsmathematik
- Bank und Börse
- Immobilienmanagement und -finanzierung
Gesellschaftsrecht und steuerrechtliche Aspekte von Kapitalanlagen
Bilanzierung
Anlageklasse: Geschlossene Fonds
Anlageklasse: Offene Fonds
Anlageklasse: Private Equity Fonds
Compliance und Kundenberatung
Hier können Sie sich eine Lehrbrief-Leseprobe mit einem Lösungsteil für die dort gestellten Aufgaben herunterladen.
Für die Aufnahme zu dem weiterbildenden Studium gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen:
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des Abschlusses eines Hochschulstudiums oder eines vergleichbaren Studiums an einer Berufsakademie (BA), sowie einer mindestens einjährigen Berufspraxis im Finanzdienstleistungsbereich oder verwandten Dienstleistungsbereichen oder
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der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschul- oder Fachhochschulreife oder eines vergleichbaren Abschlusses sowie einer mindestens zweijährigen Berufspraxis im Finanzdienstleistungsbereich oder verwandten Dienstleistungsbereichen oder
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eines Realschulabschlusses sowie einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem anerkannten kaufmännischen Beruf sowie einer mindestens dreijährigen Berufspraxis im Finanzdienstleistungsbereich oder verwandten Dienstleistungsbereichen oder
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eines Realschulabschlusses sowie einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem anerkannten nicht kaufmännischen Beruf sowie einer mindestens sechsjährigen Berufspraxis im Finanzdienstleistungsbereich oder verwandten Dienstleistungsbereichen oder
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einer abgeschlossenen Meisterprüfung oder einer Weiterbildung zum Betriebswirt des Handwerks, sowie einer mindestens sechsjährigen Berufspraxis im Finanzdienstleistungsbereich oder verwandten Dienstleistungsbereichen
Weiterhin stehen Ihnen die Kursordnung und der Immatrikulationsantrag für das weiterbildende Studium "Finanzfachwirt/in (FH)" zum Download zur Verfügung.
Bei Fragen zu dem weiterbildenden Studium stehen Ihnen Frau Schütze und Herr Hilke gerne als Ansprechpartner zur Verfügung:
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Peggy Schütze Telefon: 03683 688-1762 |
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Benjamin Hilke Telefon: 089 6283-3825 |



