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Der moderne Finanzdienstleister ist mit vielseitigen Forderungen konfrontiert. Das Spektrum der Herausforderungen reicht von einer ganzheitlichen Finanzplanung sowie Cross-Selling und Spezialisierung über alternativen Kapitalanlagen und gesetzlich vorgeschriebenen Mindestqualifikationen bis hin zu steigendem Haftungsrisiko, Versicherungsvermittlerrichtlinie, Wertpapierdienstleistungsrichtlinie. Ziel des weiterbildenden Studiums zur "Finanzfachwirtin (FH)" bzw. zum "Finanzfachwirt (FH)" ist es, in den Bereichen Absicherungs- und Vermögensbildungsprodukte sowie der Kapitalanlagen fundierte fachliche Kenntnisse zu vermitteln. Neben der Vermittlung fachlicher Kenntnisse wird der Fertigkeit in der praktischen Umsetzung der Beratung von vorwiegend Privatpersonen eine hohe Bedeutung beigemessen.
Neben der Vermittlung fachlicher Kenntnisse wird der Fertigkeit in der praktischen Umsetzung der Beratung von vorwiegend Privatpersonen eine hohe Bedeutung beigemessen. Das Studium vermittelt zunächst betriebs- und volkswirtschaftliche Grundkenntnisse, Kenntnisse der Bilanzierung sowie steuerrechtliche und rechtliche Kenntnisse für Finanzierungs- und Kapitalanlageprodukte. Darüber hinaus werden wesentliche Instrumente der Vermögensbildung und Kapitalanlage gelehrt. Neben Kenntnissen im Bereich der Finanzmathematik und der angewandten Informatik stehen schließlich Kenntnisse in der Vorbereitung und Durchführung eines Beratungsgesprächs sowie die Präsentation eines bedarfsorientierten Lösungsansatzes im Mittelpunkt der Weiterbildung.
Die Fachhochschule Schmalkalden führt dieses weiterbildende Studium gemeinsam mit der CAMPUS Institut AG durch.
Das berufsbegleitende Studium vermittelt folgende Studieninhalte:
Gesetzliche Sozialversicherung und private Absicherung
Anlageklasse Offene Fonds
Anlageklasse Geschlossene Fonds
Anlageklasse Private-Equity-Fonds
Ethische Grundsätze der Anlageberatung
Kundenberatung
Hier können Sie sich eine Lehrbrief-Leseprobe mit einem Lösungsteil für die dort gestellten Aufgaben herunterladen.
Die Studieninhalte werden in zusammen 755 Unterrichtsstunden - bestehend aus Selbststudium und Präsenzzeiten - vermittelt. Dabei umfasst das erste Semester insgesamt 376 Stunden und das zweite Semester 379 Stunden. Für den erfolgreichen Abschluss sind insgesamt 13 Fachprüfungen zu bestehen.
Für die Aufnahme zu dem weiterbildenden Studium gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen:
Weiterhin stehen Ihnen die Kursordnung und der Immatrikulationsantrag für das weiterbildende Studium "Finanzfachwirt/in (FH)" zum Download zur Verfügung.
Bei Fragen zu dem weiterbildenden Studium stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung: