thoska als Geldbörse
Die thoska besitzt eine elektronische Geldbörse. Sie ist für bargeldloses Bezahlen von Kleinbeträgen in der Mensa vorgesehen.
Das "Studentenwerk" ist Ihr Ansprechpartner für die elektronische Geldbörse.
Aufladen
Vorraussetzung zur Bezahlung mit der Karte ist, dass Sie die Geldbörse an einem der Geldbörsenaufwerter aufgeladen haben. Sie haben die Wahl zwischen Bargeld- und EC-Aufwertern. Der maximale Aufladebetrag ist auf 50 € festgelegt.
EC-Aufwerter:
Schieben Sie die Karte ohne Schutzhülle in den Schlitz. Bitte beachten Sie die Hinweise auf dem Display, bestätigen Sie den gewählten Betrag auf der EC-Tastatur und geben dann ihre EC-PIN-Nummer ein.
Bargeld-Aufwerter:
Schieben Sie die Karte ohne Schutzhülle in den Schlitz. Bitte beachten Sie die Hinweise auf dem Display, bestätigen Sie den gewählten Betrag auf der Tastatur und führen das Geld ein.
Die Aufwerter befinden sich im Flurbereich zwischen Mensa und Cafeteria (Gebäude R).
Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt pseudonym, d.h. der Kassenbetreiber bucht die Geldbeträge auf der Karte und auf einem Schattenkonto in seinem Computer-System, verwendet dazu aber nur die Seriennummer der Karte. Daten zum Kauf oder Verzehr werden nicht erfasst. Ebenso kennt der Betreiber auch nicht den Namen oder die Matrikelnummer des thoska- Besitzers.
Auszahlung von Guthaben
Guthaben sollte generell "abgegessen" werden. Verläßt ein Studierender kurzfristig die Hochschule, kann das verbliebene Guthaben durch das Studentenwerk Vorort gegen Vorlage der Exmatrikulationsbescheingung der FHS ausgezahlt werden.
Hinweis:
Im Fall eines Diebstahls Ihrer thoska kann jede beliebige Person ohne weitere Zusatzinformation Geldbeträge abbuchen lassen. Um den finanziellen Schaden bei Diebstahl und Mißbrauch der Karte nicht zu groß werden zu lassen, sperren Sie bitte sofort Ihre Karte. Zu Ihrer eigenen Sicherheit ist ein maximaler Aufladebetrag von 50 € festgelegt worden. Denken Sie aber auch daran, dass mit Ihrer Karte in der Bibliothek teure Bücher entwendet werden können. Weder die Fachhochschule noch das Studentenwerk oder die Bibliothek übernehmen eine Haftung.



