Kindergeld
Um einen Anspruch auf Kindergeld geltend zu machen, müssen Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Dies gilt ebenfalls für nicht in Deutschland ansässige Personen, die ihr Einkommen überwiegend aus deutschen Quellen beziehen und auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden. Das Kindergeld wird ab Geburt bis mindestens zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Darüber hinaus ist eine Weiterzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich, wenn sich das Kind in der Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium befindet und das eigene Einkommen des Kindes bestimmte Grenzen nicht übersteigt.
Kindergeld ist ein steuerfreies Einkommen. Es beträgt seit 01.01.2010 monatlich:
|
Das Kindergeld muss schriftlich bei der Familienkasse (Agentur für Arbeit) beantragt werden. Das Antragsformular ist hier zu finden: www.familienkasse.de



