Thüringer Landeserziehungsgeld

Seit dem 01. August 2010 gelten neue Regelungen für das Thüringer Landeserziehungsgeld. Es ist einkommensunabhängig und wird als Anschlussleistung an das Bundeselterngeld frühstens ab dem 13. bzw. 15. Lebensmonat des Kindes für die Dauer von maximal zwölf Monaten nach Antragsstellung gezahlt.

Anspruchsberechtigt sind Eltern mit Kindern ab dem 13. Lebensmonat , die ihren Wohnsitz in Thüringen haben. Hierzu muss ein schriftlicher Antrag bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde gestellt werden.

Das Thüringer Landeserziehungsgeld beträgt in der Regel 150 Euro. Die Höhe des Thüringer Landeserziehungsgeldes ist ebenfalls abhängig von der Art und der Dauer der Betreuung.

Weitere Einzelheiten hierzu erfragen Sie bitte in Ihrer zuständigen Erziehungsgeldstelle .

 Wichtig: Das Thüringer Landeserziehungsgeld wird höchstens 3 Monate (ab Antragstellung) rückwirkend gewährt.

Zum Antrag wird folgendes benötigt:
- Kopie des Elterngeldbescheids
- aktueller Kindergeldnachweis (z.B. Kontoauszug)
- Nachweis über die erfolgte Früherkennungsuntersuchung U6
- Nachweis der Kindertageseinrichtung bei Halbtagsbetreuung bis zu 5 Stunden