Verleihung des MBA-/Master-Abschlusses
Mit dem Ziel, einen
einheitlichen europäischen Hochschulraum zu entwickeln, wurde in den letzten
Jahren ein System mit gestuften Studienabschlüssen eingeführt. Hierin stellt
der Bachelor-Abschluss einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss dar, der
wiederum als Zugangsvoraussetzung für ein MBA-/Master-Studium dient.
Für
Bachelor-Abschlüsse können gemäß der Kultusministerkonferenz 180, 210 oder 240
ECTS-Punkte vergeben werden. Für früher
abgelegte Diplom- oder Magister-Abschlüsse werden in der Regel 240 ECTS-Punkte
angerechnet. Für einen MBA-/Master-Abschluss werden unter Einbeziehung des vorangegangenen Studiums 300
ECTS-Punkte benötigt.
Damit auch Absolventen eines Bachelor-Programms mit 180 ECTS nach erfolgreichem Absolvieren unserer MBA-/Master-Studiengänge (mit 90 ECTS-Punkten) die geforderten 300 ECTS-Punkte erreichen können, haben wir in § 4 Abs. 2 der Prüfungsordnung eine Sonderregelung vorgesehen, nach welcher diese Bewerbergruppe unter Auflage zum Studium zugelassen werden kann. Diese Auflage verpflichtet die Studierenden, bis zum Abschluss des Studiums zusätzliche 30 ECTS-Punkte durch ergänzende Studienleistungen in Form eines Vollzeitpraktikums von mindestens 23 Wochen sowie eines Praktikumsberichts zu erbringen, die nicht in die Gesamtnote mit einfließen. Dieses Vollzeitpraktikum kann selbstverständlich auch im Rahmen der derzeitigen beruflichen Tätigkeit der Studierenden abgelegt werden.



