
Prof. Dr. Ralf B. Abel lehrt Öffentliches Recht, Informations- und Datenschutzrecht an der Fakultät Wirtschaftsrecht und ist behördlicher Datenschutzbeaftragter der Hochschule. Er ist akkreditierter Sachverständiger beim unabhängigen Landeszentrum für den Datenschutz in Schleswig-Holstein (ULD) für den Bereich Recht sowie für die europäische Zertifizierung "EuroPrise", ferner Sprecher des Präsidiums der GDD-Datenschutz-Akademie, Mitherausgeber der Fachzeitschrift "Recht der Datenverarbeitung" (RDV) und Beirat des Informationsdienstes "Datenschutz-Berater". Unter anderem wurde er in den Gesetzgebungsverfahren der 16. Legislaturperiode zur Novellierung des BDSG als Sachverständiger im Rechts- und Innenausschuss des Deutschen Bundestages sowie im Rahmen von Anhörungsverfahren beim Bundesinnenministerium gehört. Er ist ferner Autor zahlreicher Fachpublikationen Nach seiner juristischen Ausbildung war Prof. Abel von 1977 bis 1984 als Rechtsanwalt in Hamburg, seit 1984 als singular zugelassener Rechtsanwalt beim Oberlandesgericht Schleswig und seit 1987 dort zugleich als Notar bis zu seiner Berufung an die fhS tätig. Wegen seiner Ausrichtung auf das -seinerzeit so genannte- "Computerrecht" und Informationsrecht war er neben seiner Anwaltstätigkeit 16 Jahre Mitglied im Vorstand der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e. V. (GDD) und Mitglied in einschlägigen Ausschüssen des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Ferner war er in der 13. Legislaturperiode sachverständiges Mitglied der Enquête-Kommission "Sog. Sekten und Psychogruppen" des Deutschen Bundestages.
Der Schwerpunkt der wissenschaftlichen Arbeit von Prof. Abel liegt im nationalen und internationalen Datenschutzrecht.