thoska als Semesterticket
Nahverkehrsticket
Für Studierende in Schmalkalden gibt es zurzeit kein Nahverkehrsticket.
Bahnticket
Das Bahnticket gilt in den Zügen des Nahverkehrs (RE, RB) auf allen Strecken der DB Regio bis zum letzten Haltepunkt des jeweiligen Zuges in Thüringen (siehe Streckennetzplan). Ausgenommen sind die Strecken:
- der Cantus-Bahn (Eisenach - Gerstungen)
- der Vogtlandbahn (Gera - Greiz)
- der Harzer Schmalspurbahn (Nordhausen - Eisfelder Talschmiede) und
- der Oberweißbacher Bergbahn.
Das Thüringenticket ist im Semesterbeitrag des Studentenwerks enthalten: für die Studierenden in Erfurt, Jena und Weimar sind es jeweils 44,90 € und für die anderen Standorte (wie auch hier in Schmalkalden) sind es aufgrund der Randlagen in Thüringen jeweils 24,90 €.
Solange die Fahrradmitnahme für alle Fahrgäste in den Nahverkehrszügen zuzahlungsfrei ist, trifft dies auch für das Bahnticket zu.
Teilnehmer an Weiterbildungskursen haben keinen Anspruch auf das Semesterticket.
Als Fahrausweis gilt der aktuelle Studierendenausweis in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis. Das Semesterticket ist nicht übertragbar und die Mitnahme weiterer Personen ist nicht gestattet. Die Nichtausnutzung des Semestertickets begründet keinen Anspruch auf Erstattung. Eigenmächtige Veränderungen der Eintragungen im Studierendenausweis machen ihn als Fahrausweis ungültig; der Studierende wird als Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis behandelt. Zu den eigenmächtigen Veränderungen zählen laminierte, beschnittene, radierte, geklebte, überschriebene und in Folie eingeklebte Ausweise, die nicht herausgenommen werden können. Studienbescheinigungen werden als Fahrausweis nicht anerkannt.
Achtung! Wenn Sie die thoska als gültigen Studierendenausweis vorlegen, überprüfen Sie bitte vorher, ob der Gültigkeitsvermerk noch deutlich lesbar und noch nicht abgelaufen ist. Andernfalls sind die Zugbegleiter der Deutschen Bahn dazu berechtigt, die thoska einzuziehen. Bitte stellen Sie daher rechtzeitig sicher, den Gültigkeitsvermerk an den Validierungsstationen zu erneuern, damit er gut lesbar, unbeschädigt und aktuell ist.
In den Fernverkehrszügen hat das Bahnticket keine Gültigkeit.
AusnahmeregelungenStudierende, die von der Hochschule keinen Studierendenausweis erhalten oder einen Studierendenausweis erhalten, der nicht zu den üblichen Vergünstigungen führt, insbesondere Gast- und Nebenhörer oder Studierende der Fern- und Onlinestudiengänge, erhalten kein Bahnticket der DB Regio und damit keine Fahrtberechtigung.
Auf Antrag können folgende Studierende den Bahnticket-Beitrag zurückerstattet bekommen:
- behinderte Studierende, die die nach dem Recht der Schwerbehinderten im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) Anspruch auf Beförderung haben und dies nachweisen können
- Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden
- Studierende, die sich mindestens 21 Wochen außerhalb Thüringens aufhalten, insbesondere im Rahmen der Studienabschlussarbeit, eines Auslandsaufenthaltes oder eines Praxissemesters.
Gemäß der Beitragsordnung des Studentenwerks müssen entsprechende Anträge (Bitte nutzen Sie dazu das entsprechende Rückerstattungs-Formular für Ihren Hochschulstandort und kreuzen bei Rückerstattungsgrund "Sonstiges" an) beim Studentenwerk bis spätestens einen Tag vor Beginn des Semesters gestellt werden.
Solange die Fahrradmitnahme für alle Fahrgäste in den Nahverkehrszügen zuzahlungsfrei ist, trifft dies auch für das Thüringenticket zu.
Quelle: Studentenwerk Thüringen



