Studentenwerk Thüringen
Seit Januar 2007 gibt es das Studentenwerk Thüringen, das aus den beiden Studentenwerken Erfurt-Ilmenau und Jena-Weimar gebildet wurde. Als einheitliches Studentenwerk bietes es seinen Service im gesamten Freistaat Thüringen an allen Hochschulstandorten an. Zu den konkreten Aufgaben des Studentenwerks gehören die:
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Durchführung der Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG),
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Bewirtschaftung von Mensen und Cafeterien,
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Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnanlagen und die Vermittlung von privatem Wohnraum an Studierende,
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Schaffung von Beratungs- und Dienstleistungsangeboten im sozialen, psychologischen und kulturellen Bereich einschließlich der Betreibung entsprechender Einrichtungen,
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Förderung künstlerischer Selbstbetätigung Studierender.
Das Studentenwerk Thüringen ist eine gemeinnützige Einrichtung mit dem Recht auf Selbstverwaltung. Es untersteht der Rechtsaufsicht des Thüringer Kultusministeriums.
Die Organe des Studentenwerks sind der Verwaltungsrat und der Geschäftsführer. Der Verwaltungsrat, dem Professoren, Studierende und Vertreter des öffentlichen Lebens angehören, berät und entscheidet in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, insbesondere über den jährlichen Wirtschaftsplan.
Die Geschäftsführer leiten das Studentenwerk und vertreten es nach außen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Studentenwerks Thüringen.
Geschäftsleitung:
Die Leitung des Studentenwerks Thüringen obliegt dem Geschäftsführer Dr. Ralf Schmidt-Röh.
Geschäftsstelle:
Die Geschäftsstelle hat ihren Sitz in Jena, Philosophenweg 22.
Postanschrift:
Studentenwerk Thüringen
PF 10 08 22
07708 Jena



