Vergebene Aufträge der FHS

Gemäß Ziff. 4.1.2 der Richtlinie zur Mittelstandsförderung und Berücksichtigung Freier Berufe sowie zum Ausschluss ungeeigneter Bewerber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabe-Mittelstandsrichtlinie) ist der Auftraggeber bei erteilten Aufträgen (im Rahmen von beschränkten Ausschreibungen nach § 3 Nr. 3 lit. d VOL/A oder freihändigen Vergaben nach § 3 Nr. 4 lit. f VOL/A) mit einem Auftragswert ab 25 TEUR netto zur Veröffentlichung folgender Angaben verpflichtet:

- Name, Anschrift, Telefon- und Fax-Nr. des Auftraggebers

- gewähltes Vergabeverfahren (optional auch Vergabe-Nr.)

- Auftragsgegenstand (mind. Art und Umfang der Leistung)

- Zeitraum der Ausführung

- Name des beauftragten Unternehmers

Nachfolgend erhalten Sie die vorgenannten Informationen für die durch die FH Schmalkalden vergebenen Aufträge:

Zurzeit keine mitteilungspflichtigen Aufträge.