Vergebene Aufträge der FHS
Gemäß Ziff. 4.1.2 der Richtlinie zur Mittelstandsförderung und Berücksichtigung Freier Berufe sowie zum Ausschluss ungeeigneter Bewerber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabe-Mittelstandsrichtlinie) ist der Auftraggeber bei erteilten Aufträgen (im Rahmen von beschränkten Ausschreibungen nach § 3 Nr. 3 lit. d VOL/A oder freihändigen Vergaben nach § 3 Nr. 4 lit. f VOL/A) mit einem Auftragswert ab 25 TEUR netto zur Veröffentlichung folgender Angaben verpflichtet:
- Name, Anschrift, Telefon- und Fax-Nr. des Auftraggebers
- gewähltes Vergabeverfahren (optional auch Vergabe-Nr.)
- Auftragsgegenstand (mind. Art und Umfang der Leistung)
- Zeitraum der Ausführung
- Name des beauftragten Unternehmers
Nachfolgend erhalten Sie die vorgenannten Informationen für die durch die FH Schmalkalden vergebenen Aufträge:
Zurzeit keine mitteilungspflichtigen Aufträge.



