Zusätzliche Mittel während der Schwangerschaft

Bei allen Familien- und Schwangerenkonfliktberatungsstellen können Sie über die Bundesstiftung "Mutter und Kind" Geld z.B. für die Erstausstattung Ihres zukünftigen Kindes beantragen. Der Antrag auf finanzielle Unterstützung ist bei den Schwangerschaftsberatungsstellen (z.B. Schwangerschaftsberatungsstelle der AWO in Schmalkalden) zu stellen.  Folgende Voraussetzungen werden durch die Schwangerschaftsberatungsstellen geprüft:

  • Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland,
  • Sie haben einen Schwangerschaftsattest, z.B. einen Mutterpass,
  • Bei Ihnen besteht eine Notlage. Hierzu prüft die Beratungsstelle Ihre Einkommensverhältnisse.

Bitte kümmern Sie sich gleich zu Beginn der Schwangerschaft um einen Beratungstermin.

Bei entsprechenden Voraussetzungen (vermögens- bzw. einkommensabhägig) besteht ein Anspruch auf sozialrechtliche Mehrbedarfszuschläge (schwangerschaftsbedingter Mehrbedarf) und einmalige Beihilfen (z. B. Umstandskleidung) bei Schwangerschaft bzw. Geburt des Kindes.  Vom Gesetzgeber wird ein schwangerschaftsbedingter Mehrbedarf in Höhe von 20% des maßgeblichen Regelsatzes eines Sozialhilfeempfängers vermutet. Da der Regelsatz von Kommune zu Kommune verschieden hoch ist, was an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten liegt, kann dieser Betrag von Stadt zu Stadt variieren. Im weiteren Verfahren wird das Einkommen der Studentin Ihrem Bedarf (zuzüglich des Schwangerschaftsmehrbedarfs) gegenübergestellt. Wenn der Bedarf das Einkommen überschreitet, wird der Mehrbedarfszuschlag maximal in ortsüblichen Höhe gewährt.


Weitere Informationen erhalten Sie:

AWO AJS gGmB Schwangerschaftsberatungsstelle
Klostergasse 4a
98574 Schmalkalden
Tel.: + 49 03683 40 28 92