Unsere Serviceleistungen auf einem Blick



Weiterbildung auf hohem Niveau

Die weiterbildenden Studienangebote bauen auf bereits existentem Wissen sowie auf vorhandenen Fähigkeiten und Fertigkeiten auf und ermöglicht Ihnen, dieses mit den neuen Lehrinhalten zu verknüpfen. Dabei unterliegen die Studienangebote den strikten Qualitätsanforderungen des Senates der Fachhochschule sowie des Thüringer Kultusministeriums. Um ein hohes Niveau zu gewährleisten, setzen wir als Dozenten und Lehrbriefautoren ausschließlich ausgewiesene Professoren bzw. hochkarätige Experten aus der Praxis ein.


Benutzung von vorhandenen Einrichtungen

Mit Zugang Ihres Studentenausweises werden Ihnen sämtliche studentischen Vergünstigungen zuteil, wie beispielsweise die Nutzung der Bibliothek, des Computerpools und der Mensa der Fachhochschule Schmalkalden sowie Ermäßigungen in verschiedenen kulturellen Einrichtungen (Studentenbeitrag).

Für alle Studierenden stellt das Informations- und Kommunikationszentrum (IuK-Zentrum) der Fachhochschule verschiedene Dienste wie E-Mail, W-LAN oder die Möglichkeit der Online-Einsicht Ihrer aktuellen Notenliste zur Verfügung. Weitere Informationen zu diesen und weiteren Diensten erhalten Sie auf der Homepage des IuK-Zentrums.



Selbststudium

Für das Selbststudium erhalten Sie umfangreiches Lehrmaterial sowie praxisorientierte Aufgaben mit Lösungen. Weiterhin bereiten Sie sich im Selbststudium auf die jeweiligen Fachprüfungen vor. Die einzelnen Lehrgebiete werden durch eine Klausur in der darauffolgenden Präsenzphase abgeschlossen.



Präsenzphasen

Während der Präsenzphasen in kleinen Gruppen erfolgt die Wissensvermittlung zu den jeweiligen fachlichen Teilgebieten. Hier haben Sie die Möglichkeit, sich mit den Dozenten aus Wissenschaft und Praxis sowie mit Ihren Kommilitonen auszutauschen, Fragen zu stellen und Aufgaben exemplarisch in Einzel- oder Gruppenarbeit zu lösen.



Umfassende Betreuung

Für eine umfassende Betreuung stehen Ihnen als direkte Ansprechpartner neben dem Zentrum für Weiterbildung und den jeweiligen Kooperationspartnern auch die Fachdozenten zur Verfügung. Diese unterstützen Sie bei eventuell auftretenden Problemen und helfen Ihnen, den Lehrgangserfolg zu sichern: telefonisch, schriftlich oder per E-Mail.



Öffentlich-rechtlicher Abschluss an einer staatlichen Hochschule

Nach erfolgreicher Prüfungsabnahme erhalten Sie das Fachhochschulzertifikat mit dem Siegel und der Unterschrift des Rektors der Fachhochschule Schmalkalden sowie ein Zeugnis, welches Ihre jeweiligen Leistungen in den verschiedenen Lehrgebieten ausweist.



Preisgarantie

Die zum Zeitpunkt Ihrer Anmeldung festgelegten Studiengebühren behalten Gültigkeit für die gesamte Dauer des Studiums. Die Studiengebühren schließen sämtliche Lehrbriefe sowie die Prüfungsgebühren ein. Sollten Sie nicht alle Prüfungen in der angegebenen Semesteranzahl mit Erfolg abschließen können, dann fällt für ein etwaig folgendes Semester lediglich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 EUR pro Semester an.



Steuerliche Absetzbarkeit


Aufwendungen wie Studiengebühren und auch Nebenkosten, die in den Studiengebühren nicht enthalten sind (Fachliteratur, Reise- und Übernachtungskosten, Verpflegung während der Präsenzphasen, Internet- und Telefongebühren sowie Portokosten) können Sie in der Regel steuerlich bei Ihrer Einkommenserklärung als Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend machen.

  • Werbungskosten: Ist die Teilnahme an einem weiterbildenden Studium für Sie eine Weiterbildungsmaßnahme mit dem Zweck, im ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, können die Kosten als Werbungskosten abzugsfähig sein. 
  • Sonderausgaben: Wollen Sie sich mit Hilfe des weiterbildenden Studiums auf einen zurzeit nicht ausgeübten Beruf vorbereiten, gelten die Kosten grundsätzlich als Sonderausgaben. Diese sind bis zu einer begrenzten Höhe abzugsfähig. 

Bei Fragen zur Absetzbarkeit von Werbungskosten oder Sonderausgaben vom steuerlichen Einkommen wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt.



Bildungsurlaub

In einigen Bundesländern besteht die Möglichkeit, nach dem Bildungsfreistellungsgesetz (BFG) Bildungsurlaub zu erhalten. Das bedeutet: der Arbeitgeber gewährt auf Antrag bezahlten Urlaub, ohne jedoch die Kosten der Bildungsmaßnahme zu übernehmen. Der Anspruch auf Bildungsfreistellung beläuft sich i. d. R. auf zehn Arbeitstage für einen Zeitraum zweier aufeinander folgender Kalenderjahre. Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Bildungsfreistellung ist,

       1. dass Sie in einem Bundesland arbeiten, in dem ein Bildungsfreistellungsgesetz besteht,

       2. dass die Bildungsmaßnahme sowie der Veranstalter als bildungsurlaubswürdig anerkannt ist.



Förderung von Soldatinnen und Soldaten

Mit dem Erlass des BMVG vom 02.06.2004 wurde folgende neue Regelung wirksam: Die Kosten für die Teilnahme an externen Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen, die vom 07.06.2004 an beginnen, werden in vollem Umfang erstattet, aber nach wie vor auf den Kostenrichtwert angerechnet. Die bisherige Regelung, nach der nur 80% der Studiengebühren und notwendigen Auslagen für Lernmittel erstattet werden, entfällt damit.