Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium an der FH Schmalkalden

Die allgemeinen Hochschulzugangsvoraussetzungen sind durch das Thüringer Hochschulgesetz § 60 in der Fassung vom 30. Dezember 2008 geregelt.

Zum Studium an der FH Schmalkalden berechtigt:
  • die allgemeine Hochschulreife
  • die Fachhochschulreife
  • die fachgebundene Hochschulreife
  • das erfolgreiche Ablegen der Meisterprüfung oder einer gleichwertigen beruflichen Fortbildung
  • der erfolgreiche Abschluss eines Bildungsgangs zum staatlich geprüften Techniker oder zum staatlich geprüften Betriebswirt
  • der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen beruflichen Fortbildung, sofern durch Rechtsverordnung anerkannt

Hochschulzugang ohne Abitur: Neben den bisherigen direkten Zugangswegen über eine erfolgreiche Meisterprüfung bzw. erfolgreiche Techniker- bzw. Betriebswirtausbildung können Personen, die eine der Meisterprüfung gleichwertige Fortbildung im erlernten Beruf nach dem Berufsbildungsgesetz mit Erfolg abgeschlossen haben, eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung nach § 60 Abs. 1 Nr. 3 d des Thüringer Hochschulgesetzes zuerkannt werden. Darüber hinaus wäre künftig auch der Zugang über eine sonstige berufliche Fortbildung möglich, wenn die o.g. Gleichwertigkeit mit der Meisterprüfung mittels Rechtsverordnung durch das Thüringer Kultusministerium oder aber durch die Hochschule selbst festgestellt wurde (§ 60 Abs. 1 Nr. 3 e ThürHG).

Vorpraktikum: In den Bachelorstudiengängen Angewandte Kunststofftechnik und Maschinenbau ist ein Vorpraktikum von 10 Wochen Dauer nachzuweisen. Ein Teil des Vorpraktikums (bis zu sechs Wochen) kann bis zum Ende des 3. Semesters absolviert werden. Nähere Informationen zum Vorpraktikum finden Sie auf der Seite der Fakultät Maschinenbau. 

Ausländische und staatenlose Bewerber mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen sich über das Akademische Auslandsamt bewerben. Eine Online-Bewerbung ist nicht möglich.

Nähere Auskünfte darüber erteilt das Akademische Auslandsamt der Fachhochschule Schmalkalden.

Beschränkungen (NC-Fächer)

Zulassungsbeschränkungen sind vom Thüringer Wissenschaftsministerium zu bestätigen. Die Vergabe der Studienplätze in den betreffenden Studiengängen erfolgt nach der Thüringer Vergabeverordnung - ThürVVO.

Das Studentenbüro und die Studienberatung erteilen Auskunft darüber, für welche Studiengänge es Zulassungsbeschränkungen gibt.

Gasthörer/Zweithörer

Gasthörer ist, wer von der Fachhochschule auf Antrag zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen zugelassen wurde. Gasthörer sind nicht berechtigt, Prüfungen abzulegen.

An einer anderen Hochschule immatrikulierte Studierende können auf Antrag als Zweithörer zum Besuch von Lehrveranstaltungen berechtigt und zu Prüfungen zugelassen werden.

Beiträge

Gemäß der Beitragsordnung des Studentenwerkes zahlen alle Studierenden einen Semesterbeitrag, der von den Hochschulen bei der Rückmeldung eingezogen wird. Dabei ist die Höhe des eigentlichen Semesterbeitrages, der vom Studentenwerk zur Realisierung seines sozialen Auftrages verwendet wird, für alle Studierenden gleich. Der Semesterbeitrag wird ab dem Wintersemester 2011 ingesamt 81,90 Euro (50 Euro Beitrag Studentenwerk, 7 Euro Beitrag Studentenschaft, 24,90 Euro DB-Semester-Ticket) betragen.

Aus den Semesterbeiträgen werden unter anderem die Beiträge zu den Versicherungen gezahlt, kulturelle Initiativen und Veranstaltungen durch Bereitstellung von Räumen und finanzielle Mitteln gefördert. 

Versicherung

Jeder Studierende ist während des gesamten Studiums gegen die Folgen eines mit dem Studium unmittelbar zusammenhängenden Unfalls (Besuche der Hochschulveranstaltungen) kraft Gesetzes versichert.

Alle Studierenden unterliegen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Ausreichender Versicherungsschutz ist zur Immatrikulation nachzuweisen. Solange der Fachhochschule keine Versicherungsbescheinigung vorliegt, darf der Studierende nicht eingeschrieben werden.

Nähere Auskünfte erteilen die Krankenkassen und Versicherungsämter.