Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium an der FH Schmalkalden

Die allgemeinen Hochschulzugangsvoraussetzungen sind durch das Thüringer Hochschulgesetz § 60 in der Fassung vom 21. Dezember 2006 geregelt.

Zum Studium an der FH Schmalkalden berechtigt:

  • die allgemeine Hochschulreife
  • die Fachhochschulreife
  • die fachgebundene Hochschulreife
  • das erfolgreiche Ablegen der Meisterprüfung
  • der erfolgreiche Abschluss eines Bildungsgangs zum staatlich geprüften Techniker oder zum staatlich geprüften Betriebswirt

Qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und mindestens drei Jahre hauptberuflich tätig waren, berechtigt das Bestehen einer Eingangsprüfung nach § 63 ThürHG zur Aufnahme eines Studiums in einem bestimmten Studiengang.  

In den Bachelorstudiengängen Maschinenbau und Angewandte Kunststofftechnik ist in der Regel ein Vorpraktikum von 10 Wochen Dauer nachzuweisen. Ein Teil des Vorpraktikums (bis zu 6 Wochen) kann bis zum Ende des 3. Semesters absolviert werden.

Für ausländische und staatenlose Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschen Schule in der Bundesrepublik Deutschland und für Bewerber aus der Europäischen Union, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in den EU-Staaten erworben haben, gelten keine besonderen Bedingungen. Ausländer und deutsche Studienbewerber mit Vorbildungsnachweisen, die außerhalb des EU-Raumes erworben wurden, müssen ihre Fachhochschulzugangsberechtigung vor der Bewerbung um einen Studienplatz vom Studienkolleg für ausländische Studierende anerkennen lassen.

Nähere Auskünfte darüber erteilt das Akademische Auslandsamt der Fachhochschule Schmalkalden.